Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Wohnmobil-und Wohnwagenvermietung
(Stand 05/08/2019)
Nachtfolgende Vertragsbedingungen werden im Falle eines
Vertragsabschlusses über die Buchung eines Wohnmobils oder
Wohnwagens Inhalt des zwischen dem Reisebüro Stüwe und dem
Mieter zustande kommenden Vertrages. Gegenstand des Vertrages
ist nur die Anmietung eines Wohnmobils oder Wohnwagens.
Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen schuldet
der Vermieter nicht.
1. Mindestalter, berechtigte Fahrer
Die Fahrer müssen im Mietvertrag angegeben sein und mindestens
1 Jahr im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse sein. Der
Mieter bzw. Fahrer muss mind. 23 Jahre alt sein.
2. Mietpreis
Die Mietpreise ergeben sich grundsätzlich aus der im
Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste des Vermieters oder im
Vertrag enthaltenden Sonder-vereinbarung. Die Berechnung erfolgt
nächteweise. Im Mietpreis sind enthalten:
250 km pro Nacht frei. Mehrkilometeraufschlag 0,30 € pro km. Keine
Kilometerbegrenzung ab einer Mietdauer von 7 Nächten. Bei
Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle
vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Das Reise-mobil wird
getankt übergeben und muss mit gleichwertigem Stand getankt
zurückgebracht werden. Anderenfalls berechnet der Vermieter
Dieseltreibstoff zu 1,90€ pro Liter.
3. Rücktritt
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter sind folgende
Rücktrittskosten fällig:
Bis 60 Tage vor dem ersten Miettag: 15 %
Bis 30 Tage vor dem ersten Miettag: 50 %
Weniger als 30 Tage vor dem ersten Miettag: 80 %
Bei Nichterscheinen: 95 % > Ein vom Mieter gestellter Ersatzmieter
muss nicht in jedem Fall akzeptiert werden.
4. Reservierung
Reservierungen sind nur nach schriftlicher Reservierungs-
bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Mit der schriftlich-en
Reservierungsbestätigung erhält der Mieter den Anspruch auf ein
Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie, soweit nach Ziffer 12
nicht die Stellung eines Ersatzfahrzeuges zulässig ist.
5. Zahlungsweise, Kaution
Nach Erhalt der schriftlichen Reservierungs-bestätigung ist eine
Anzahlung in Höhe von 250,00€ innerhalb von 5 Tagen fällig. Die
Restsumme sowie die Kaution ist spätestens 14 Tage vor
Mietantritt ohne weitere Aufforderung fällig. Die Kaution wird bei
ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges und nach erfolgter
Mietvertrags-Endabrechnung durch den Vermieter per
Überweisung auf das angegebene Konto des Mieters erstattet.
Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Vermietfahrzeug
verspätet zurückgegeben, kann die volle Kaution einbehalten
werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist.
6. Übergabe, Rücknahme, Reinigungskosten
Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer
Fahrzeugeinweisung inkl. einem Übergabe-protokoll des
Vermieters teilzunehmen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe
des Fahrzeugs gemeinsam mit den Mitarbeitern eine abschließende
Überprüfung des Fahrzeuges vorzunehmen. An Sonn- und
Feiertagen sind Übergaben bzw. Rückgaben nur nach Absprache
möglich. Die Fahrzeugübergabe erfolgt am ersten Miettag ab 14:00
Uhr und die Rückgabe am letzten Miettag bis 11:00 Uhr, sofern im
Mietvertrag nichts anderes angegeben ist. Wird das
Vermietfahrzeug verspätet zurück-gebracht, berechnen wir pro
angefangene Stunde 30,00 €, höchstens jedoch eine Tagesmiete.
Auch haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden. Das
Vermietfahrzeug ist innen im gereinigten Zustand – alle Schränke,
Truhe, Waschraum, Toilette, Fahrerhaus und Fußboden sind feucht
auszuwischen. Der Fäkalientank der Toilette ist zu entleeren und
auszuspülen. Keine Scheuermittel für die Reinigung verwenden. Die
7. Nutzung
Das Fahrzeug darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet werden und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters. Eine gewerbliche Nutzung ist nur bei vorheriger Absprache mit uns möglich. Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet!
8. Auslandfahrten
Auslandfahrten innerhalb Europas, ausgenommen der Türkei sind möglich. Fahrten in außer-europäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters, sowie auch eines speziellen Versicherungsschutzes. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Fahrten in das osteuropäische Ausland, einschließlich Russland bedürfen der Genehmigung des Vermieters.
9. Unfall, Reparaturen
Reparaturen am Mietfahrzeug bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters. Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand-, Entwendungs- und Wildschäden sind der zuständigen Polizeidienststelle unverzüglich anzugeben. Der Mieter hat dem Vermieter einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze bei der Rückgabe vorzulegen. Der Bericht muss insbesondere Namen und Anschrift der Beteiligten und Zeugen, sowie das amtliche Kennzeichen und die Haftpflichtversicherung der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch zu verständigen und behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.
10. Haftung des Mieters, Kaskoversicherung
Es besteht eine Haftpflichtversicherung mit 100 Mio. € Deckung, eine Kaskoversicherung bei Teilkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von 500,00 € sowie bei Vollkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbetei-ligung von 1.000,00 € pro Schadensfall. Der Mieter haftet bei selbst-verschuldeten Unfallschäden am Fahrzeug nur für Reparaturschäden bis 1.000,00 € je Schadensfall. Der Mieter haftet jedoch in vollem Umfang bei Alkoholeinfluss, Unfallflucht und grob fahrlässiger vorsätzlicher Verursachung des Unfalls. Weiterhin gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherung.
11. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit dies im Rahmen der für das Vermietfahrzeug abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt ist. Schadenersatz-ansprüche des Mieters für Mängel, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aufgrund später angezeigter Mängel sind ausgeschlossen, es sei denn, Grundlage des Anspruchs ist ein nicht offensichtlicher Mangel.
12. Ersatzfahrzeug
Ist es dem Vermieter aufgrund besonderer Umstände nicht möglich, dem Mieter den vorgesehenen Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen, kann ersatzweise ein Fahrzeug der gleichen oder höheren Preiskategorie ohne zusätzliche Berechnung gestellt werden.
13. Gerichtstand
Für den Fall, dass der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, gilt Schwerte als ausschließlicher Gerichtsstand als vereinbart.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bedingungen müssen entsprechend umgedeutet werden, so dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.